Mieter können Zahlungsbelege verlangen

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Der BGH hat entschieden, dass Mieter Einsicht in die Zahlungsbelege zu einer Betriebskostenabrechnung verlangen können. Also nicht nur Einsicht in die Rechnungen kann verlangt werden, sondern auch Einsicht in die tatsächlich dazu gehörenden Zahlungen. Nur so kann der Mieter auch überprüfen, ob die in Rechnung gestellten Beträge auch berechtigt waren.

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