Kosmetik verwirrt

Veröffentlicht in: Ohne Kategorie | 0

auf die Verpackung oder den Behälter eines Kosmetikartikels gehört der Verwendungszweck. Dieser muß klar über die Anwendung und die Verwendungsweise informieren. Nur so kann er sicher angewandt werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Nicht erlaubt ist, den Verwendungszweck in einem externen Firmenkatalog zu beschreiben.

Schreibe einen Kommentar