Wer ist betroffen?
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind ab 1.7.2023 dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Ab dem 17.12.2023 sind auch Unternehmen ab 50 Beschäftigten dazu verpflichtet. Es zählen keine Umrechnungen auf Vollzeitstellen, sondern es sind die Anzahl der Personen relevant, die beschäftigt werden.
Das System muß ein sicheres und verläßliches System sein, um interne Meldewege für Verstöße zu haben.
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