Der Hinweisgeber hat das Recht, nach spätestens 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang seines Hinweises zu erhalten. Das heißt jedoch für das Unternehmen, dasss es sicher stellen muß, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Meldung oder die Identität des Hinweisgebers haben.
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