Nach dem Wortlaut des Gesetzes besteht keine Verpflichtung, anonyme Hinweise entgegen zu nehmen. Ursprünglich war jedoch eine Pflicht vorgesehen. Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss ist nur eine Soll-Vorschrift daraus geworden. Befürworter einer stärkeren Schutzes von Hinweisgebern sehen hier natürlich die Gefahr, dass Arbeitgeber die Hinweisgeber mit Repressalien überziehen könnten. Andererseits sind häufig weitere Informationen erforderlich, die von einem anonymen Hinweisgeber natürlich nicht nachgefragt werden könnten.
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