Kürzere Kündigungsfristen

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Von vielen Verbraucherschutzorganisationen wurde eine Verkürzung von Vertragslaufzeiten auf ein Jahr gewünscht. Das wurde leider nicht erreicht. Es bleibt dabei, dass Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten möglich bleiben.

Der große Durchbruch war aber, dass sich solche Verträge nicht mehr automatisch verlängern, wenn eine Frist versäumt wird. Hier wurden strenge Regelungen getroffen, sodaß Verlängerungklauseln nur noch dann wirksam sind, wenn ein Kündigungsrecht eingeräumt wird. Dieses Kündigungsrecht muss so sein, dass der Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann.

Das hat der Bundestag Ende Juni in seiner letzten Sitzung beschlossen. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich Justizministerin Lambrecht durchgesetzt.

Schade ist dennoch, dass die Mindestvertragslaufzeit nicht auf ein Jahr beschränkt wurde.

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